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   LG Frankfurt/Main, 22.02.2011 - 435 Js 50270/10   

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https://dejure.org/2011,23763
LG Frankfurt/Main, 22.02.2011 - 435 Js 50270/10 (https://dejure.org/2011,23763)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.02.2011 - 435 Js 50270/10 (https://dejure.org/2011,23763)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 435 Js 50270/10 (https://dejure.org/2011,23763)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fall der notwendigen Verteidigung bei Verhängung einer Gesamtstrafe von über einem Jahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140; StPO § 154 II
    Fall der notwendigen Verteidigung bei Verhängung einer Gesamtstrafe von über einem Jahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 279/03

    Beurteilung der Schwere der Tat im Sinn des § 140 Strafprozessordnung (StPO);

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.02.2011 - 435 Js 50270/10
    8 Zwar wäre vor der Einstellung des Verfahren nach § 154 II StPO unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14.12.2010 die Verhängung einer Gesamtstrafe von über einem Jahr in Betracht gekommen, was nach überwiegender Meinung regelmäßig die Mitwirkung eines Verteidiger erforderlich macht (vgl. OLG Frankfurt am Main, StV 2001, 106; OLG Hamm StV 2004, 586; KK- Laufhütte, StPO, § 140 Rz. 21; LR-Lüdersen/Jahn, StPO, § 140 Rz. 57; BeckOK - Wessing, StPO, § 140 Rz 15; Meyer-Goßner, StPO, § 140 Rz 23 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2000 - 1 Ss 134/00

    Pflichtverteidigerbestellung: Unterschiedliche Bewertung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.02.2011 - 435 Js 50270/10
    8 Zwar wäre vor der Einstellung des Verfahren nach § 154 II StPO unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14.12.2010 die Verhängung einer Gesamtstrafe von über einem Jahr in Betracht gekommen, was nach überwiegender Meinung regelmäßig die Mitwirkung eines Verteidiger erforderlich macht (vgl. OLG Frankfurt am Main, StV 2001, 106; OLG Hamm StV 2004, 586; KK- Laufhütte, StPO, § 140 Rz. 21; LR-Lüdersen/Jahn, StPO, § 140 Rz. 57; BeckOK - Wessing, StPO, § 140 Rz 15; Meyer-Goßner, StPO, § 140 Rz 23 jeweils m.w.N.).
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